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Rechtsanwalt Pochilko
Schönbornstraße 1
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Familienrecht

Aus meiner familienrechtlichen Tätigkeit

  • Ehescheidung,
  • Kindschaftssachen, elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Abstammungs-/ Vaterschaftsfeststellung,
  • Ehevertrag,
  • Zugewinnausgleich


werde ich von meinen Mandanten außerdem auch mit Fragen konfrontiert, welche unmittelbar mit Familienrecht zusammenhängen, und zwar:

  • Wie soll man die Wohnung bezahlen, nachdem Ehemann seine Ehefrau verließ, welche über keine eigene Einkünfte verfügt?
  • Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben, wer soll ausziehen?
  • Welche Einrichtungsgegenstände darf der Ehemann in die neue Wohnung mitnehmen, was soll bei Ehefrau und Kindern verbleiben?
  • Wie sieht es mit dem Familienauto, Fernseher, Computer aus?
  • Soll man eigene Krankenversicherung abschließen?

All diese Fragen hängen eng mit anderen rechtlichen Bereichen wie Sozialrecht, Mietrecht und andere zusammen.

In der Regel endet meine Arbeit nicht mit Beantragung der Ehescheidung beim Familiengericht oder mikt der Rechtskraft des Ehescheidungs-Urteils. Regulierung aller anderen Fragen, welche mit dieser neuen Situation im Leben meiner Mandanten verbunden sind, zählt ebenfalls zu meinem Tätigkeitsbereich.

Dabei spielt natürlich eine Rolle, diese Nöte und Bedürfnisse meiner Mandanten vollständig zu erfassen. Aus einer Flut von Informationen muss sehr oft die für die Weiterbearbeitung notwendige Information von "überschwappenden" Gefühlen und Emotionen herausgefiltert werden. Ein solches Gespräch über diese nicht einfache Situation und intime Details kann naturgemäß am besten in der Muttersprache des Mandanten, also insbesondere auch auf Russisch geführt werden.

Im Familienrecht existieren auch Mittel und Wege zum Schutz eines der Ehegatten beziehungsweise Kinder eine einstweilige Anordnung des Gerichtes zu erlangen, zum Beispiel nach Gewaltschutzgesetz.

  • Was tun, wenn gewalttätiger Ehemann seine Ehefrau und Kinder verprügelt und diese keine Möglichkeit haben, irgendwo anders unterzukommen?
  • Wie soll die Wohnung und Lebensunterhalt finanziert werden, wenn der Ehemann angekündigt, nichts zahlen zu wollen?

Zur Lösung all dieser Fragen können alle notwendigen Informationen und Unterlagen auch mittels Telefon, Telefax, E-Mail und Post in kürzester Zeit beschaffen werden.

Sollten Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, so genannte Prozesskostenhilfe zu beantragen oder Kosten des Rechtstreites dem anderen Ehegatten aufzuerlegen.

Alle Fragen bezüglich der Kosten können gegebenenfalls beim ersten (Telefon-) Gespräch geklärt werden, nicht dagegen Einzelfragen zu Ihrem persönlichen Einzelfall in der Sache selbst. Diese können erst nach Überlassung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen sachgerecht beurteilt werden.