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Familienrecht
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Aus meiner familienrechtlichen Tätigkeit
werde ich von meinen Mandanten außerdem auch mit Fragen konfrontiert, welche unmittelbar mit Familienrecht zusammenhängen, und zwar:
All diese Fragen hängen eng mit anderen rechtlichen Bereichen wie Sozialrecht, Mietrecht und andere zusammen.
In der Regel endet meine Arbeit nicht mit Beantragung der Ehescheidung beim Familiengericht oder mikt der Rechtskraft des Ehescheidungs-Urteils. Regulierung aller anderen Fragen, welche mit dieser neuen Situation im Leben meiner Mandanten verbunden sind, zählt ebenfalls zu meinem Tätigkeitsbereich.
Dabei spielt natürlich eine Rolle, diese Nöte und Bedürfnisse meiner Mandanten vollständig zu erfassen. Aus einer Flut von Informationen muss sehr oft die für die Weiterbearbeitung notwendige Information von "überschwappenden" Gefühlen und Emotionen herausgefiltert werden. Ein solches Gespräch über diese nicht einfache Situation und intime Details kann naturgemäß am besten in der Muttersprache des Mandanten, also insbesondere auch auf Russisch geführt werden.
Im Familienrecht existieren auch Mittel und Wege zum Schutz eines der Ehegatten beziehungsweise Kinder eine einstweilige Anordnung des Gerichtes zu erlangen, zum Beispiel nach Gewaltschutzgesetz.
Zur Lösung all dieser Fragen können alle notwendigen Informationen und Unterlagen auch mittels Telefon, Telefax, E-Mail und Post in kürzester Zeit beschaffen werden.
Sollten Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, so genannte Prozesskostenhilfe zu beantragen oder Kosten des Rechtstreites dem anderen Ehegatten aufzuerlegen.
Alle Fragen bezüglich der Kosten können gegebenenfalls beim ersten (Telefon-) Gespräch geklärt werden, nicht dagegen Einzelfragen zu Ihrem persönlichen Einzelfall in der Sache selbst. Diese können erst nach Überlassung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen sachgerecht beurteilt werden.